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Aktuelles

Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz

Wohnungsangebote

Folgende Wohnungen werden durch den Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung im Amtsbereich zur Vermietung angeboten

Gemeinde Alt Sührow
OT Alt Sührkow
2-R-Wohnung    55,30 qm  KM 255,89 € mit 2 Kammern
1-R-Wohnung    35,60 qm  KM 164,20 € mit 1 Kammer

Gemeinde Dahmen
OT Dahmen
4-R-Wohnung    76,55 qm  KM 349,20 € mit 2 Kammern
OT Großen Luckow
3-R-Wohnung    56,00 qm  KM 300,16 € 
2-R-Wohnung    46,24 qm  KM 257,68 €
1-R-Wohnung    27.80 qm  KM 105,77 €

Gemeinde Dalkendorf
OT Dalkendorf
2-R-Wohnung    46,00 qm  KM 215,00 € 

Gemeinde Groß Roge
OT Groß Roge
3-R-Wohnung     58,52 qm  KM 329,79 €
OT Klein Roge
3-R-Wohnung     61,69 qm  KM 282,24 € mit Wohnküche und 2 Kammern
2-R-Wohnung     52,36 qm  KM 238,67 € mit Wohnküche und 2 Kammern
1-R-Wohnung     32,80 qm  KM 167,18 € mit Wohnküche

Gemeinde Groß Wokern
OT Groß Wokern
3-R-Wohnung     62,30 qm  KM 303,44 €

Gemeinde Hohen Demzin
OT Hohen Demzin
3-R-Wohnung     57,60 qm  KM 282,81 €

Gemeinde Schorssow
OT Schorssow
2-R-Wohnung      54,39 qm  KM 266,52 € mit Wohnküche und 2 Kammern
3-R-Wohnung      66,74 qm  KM 334,14 € mit Wohnküche und 2 Kammern
4-R-Wohnung      77,72 qm  KM 377,27 € mit Wohnküche und 2 Kammern
4-R-Wohnung      75,14 qm  KM 331,25 € mit Balkon
OT Bristow
3-R-Wohnung      57,50 qm  KM 291,42 €
2-R-Wohnung      46,00 qm  KM 234,26 €

Gemeinde Warnkenhagen
OT Gottin
2-R-Wohnung     45,03 qm   KM 216,05 €
3-R-Wohnung     56,50 qm   KM 254,83 €
1-R-Wohnung     34,88 qm   KM 168,22 € große Küche
3-R-Wohnung     62,21 qm   KM 300,79 € große Küche und 2 Kammern

Zu erfragen im Büro Teterow unter 03996/157286 und -87.
E-Mail: Wohnungen.teterow@gmx.de
Amt Mecklenburgische Schweiz
Eigenbetrieb Wohungsverwaltung
von-Moltke-Straße 24
17166 Teterow

Gemeinde Groß Wüstenfelde
OT Groß Wüstenfelde
2-R-Wohnung    51,09 qm  KM 202,27 €
1-R-Wohnung    55,14 qm  KM 240,04 €
OT Matgedorf
3-R-Wohnung    57,30 qm  KM 313,73 €
3-R-Wohnung    57,30 qm  KM 311,62 €
2-R-Wohnung    38,11 qm  KM 185,50 €

Gemeinde Jördenstorf
OT Jördenstorf
3-R-Wohnung    58,90 qm  KM 279,31 €
3-R-Wohnung    63,00 qm  KM 289,68 €
4-R-Wohnung    72,70 qm  KM 338,60 €
4-R-Wohnung    74,00 qm  KM 354,81 € mit Wohnküche und 2 Kammern
OT Klenz
3-R-Wohnung    54,17 qm  KM 267,27 €
3-R-Wohnung    55,50 qm  KM 309,97 €
1-R-Wohnung    28,33 qm  KM   94,42 €

Gemeinde Lelkendorf
OT Lelkendorf
2-R-Wohnung    46,90 qm  KM 208,28 € 
3-R-Wohnung    65,20 qm  KM 292,98 €  Wohnküche/Speise- und Abstellkammer
3-R-Wohnung    56,30 qm  KM 230,29 €
OT Küsserow
2-R-Wohnung    46,90 qm  KM 216,14 €

Gemeinde Prebberede
OT Prebberede
1-R-Wohnung    30,10 qm  KM 134,95 €
2-R-Wohnung    55,55 qm  KM 220,00 € Wohnküche und 2 Kammern
3-R-Wohnung    64,70 qm  KM 280,00 €
4-R-Wohnung    76,35 qm  KM 300,00 €  Wohnküche/Speise- und Abstellkammer
4-R-Wohnung    77,60 qm  KM 337,92 €

Gemeinde Schwasdorf
OT Poggelow
1-R-Wohnung    36,50 qm  KM 184,00 € mit Wohnküche
2-R-Wohnung    57,30 qm  KM 272,00 € mit Wohnküche und 2 Kammern
3-R-Wohnung    67,40 qm  KM 310,00 € mit Wohnküche und 2 Kammern
OT Remlin
1-R-Wohnung    31,00 qm  KM 175,00 €
2-R-Wohnung    46,50 qm  KM 230,00 €
3-R-Wohnung    56,79 qm  KM 275,00 €

Gemeinde Sukow-Levitzow
OT Levitzow
3-R-Wohnung    84,24 qm  KM 336,96 €
3-R-Wohnung    94,16 qm  KM 377,30 €
OT Sukow-Marienhof

Gemeinde Thürkow
OT Todendorf
2-R-Wohnung     53,68 qm  KM 269,72 € große Küche und 2 Kammern

Zu erfragen im Büro Jördenstorf unter 039977/30545
                                                     Fax   039977/30292
E-Mail: Wohnungen.teterow@gmx.de
Amt Mecklenburgische Schweiz
Eigenbetrieb Wohungsverwaltung
Büro Jördenstorf
Teterower Straße 16
17168 Jördenstorf

Kontakt 

Finanzsituation der Gemeinden im Amt Mecklenburgische Schweiz

Nach einer Beratung der Bürgermeister der 15 amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Mecklenburgische Schweiz im März 2011 zur stetigen Aufgabenerfüllung in den Gemeinden unter dem Hintergrund des Artikels 3 Abs. 2 der Landesverfassung M-V („Die Selbstverwaltung in den Gemeinden und Kreisen, dient dem Aufbau der Demokratie von unten nach oben“), sehen die Bürgermeister die Basis für den Aufbau und Erhalt der lokalen Demokratie als gefährdet an.
Sicherlich gab und wird es das Bemühen der Bürgermeister geben, das Zusammenleben der Einwohner auf Ortsebene zu fördern. Dies bedarf zunächst einmal vieler Initiativen der zahlreich ehrenamtlich tätigen Einwohnerinnen und Einwohner, die ihre Zeit dankenswerter Weise einbringen und denen von der Allgemeinheit Anerkennung zuerkannt wird.
Andererseits benötigen die Gemeinden aber auch einer ausreichende Ausfinanzierung für die Sicherstellung der pflichtigen und freiwilligen Aufgaben der Selbstverwaltung.
In den 92 Orten und Siedlungen aller Gemeinden soll und muss für ca. 9.000 Einwohnerinnen und Einwohner, für Landwirte und  Gewerbetreibende,  für Touristen und Besucher eine Infrastruktur auf einem kalkulierbaren Niveau vorgehalten und entwickelt werden. Dabei geht es nicht um luxuriöse Anlagen sondern um ein vertretbares Mindestmaß.
Nicht ohne Verständnis sehen die Bürgermeister die Aufgaben im Land Mecklenburg-Vorpommern, auch die Notwendigkeit mit den öffentlichen Mitteln sparsam umzugehen.
Sie sind aber nicht gewillt, einen unverhältnismäßigen und ungerechten hohen Beitrag dafür zu leisten.
Die unangemessene Mittelzuweisung durch das Land an die kommunale Familie ist so nicht länger hinzunehmen.
Die Bürgermeister haben insbesondere herausgestellt, dass es den Gemeinden an einer aufgabengerechten auskömmlichen Finanzierung fehlt.
So sind die Landeszuweisungen in Form der Schlüsselzuweisungen vom Mittel der letzten 9 Jahre im Bezug auf das Jahr 2011 um 26,03 % bei mindestens gleichen Aufgaben gesunken!
Die amtsangehörigen Gemeinden haben fast alle ausnahmslos die Steuerhebesätze vertretbar angehoben und andere Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung gesucht.
Die Verwaltungskosten der eigenen Verwaltung im Amt wurden sowohl prozentual als auch absolut gesenkt. Dagegen ist die in Vorwegabzug, der durch den Landkreis einbehaltenen Kreisumlage, seit 2003 kontinuierlich gestiegen.
Im Zeitraum der letzten fünf Jahre erhöhte sich diese in Summe aller amtsangehörigen Gemeinden, von im Jahr 2006 1.708.900 € auf 2.680.900 € im Jahr 2010.  Für das Jahr 2011 stehen nach der Planung 2.817.000 € auf der Forderungsliste des Landkreises.
Dieser Anstieg wäre, bei einer aufgabegerechten Ausfinanzierung des Landkreises durch das Land, nicht durch die Gemeinden aufzubringen!
Die neue Haushaltsführung (Doppik) wurde, nachdem diese nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder, vom Landtag zum Gesetz erhoben wurde, in den amtsangehörigen Gemeinden mit hohem Aufwand eingeführt.
Unverständlich bleibt allerdings, warum gerade in Mecklenburg-Vorpommern die strengsten  Vorschriften bei der Umsetzung im Vergleich zu anderen Bundesländern gelten.
Die nun vorgeschriebenen Abschreibungen dienen ausschließlich der Kapitalrückgewinnung. Damit wird dem Steuerzahler zugemutet, für längst bezahlte Investitionen z. B. Straßen und Feuerwehrgerätehäuser die Mittel erneut zu erwirtschaften.
Wie können, so fragen sich die Bürgermeister, Gemeinden in diesen Größenordnungen etwas erwirtschaften, dazu ist nicht einmal die Mehrzahl der mittleren und großen Städte, die die Doppik anwenden in der Lage – Presseberichte hinterlegen genau dieses. So führt die o. a. Situation zwangsläufig zu einem nicht ausgeglichenen Ergebnishaushalt und damit zu unerträglichen Genehmigungspflichten durch die aufsichtsführende Behörde.
Die Bürgermeister haben sich mit folgenden Fragen an die demokratischen Landtagsfraktionen gewandt:

  1. Wie stellt sich Ihre Fraktion eine auskömmliche Finanzausstattung der Gemeinden vor?
  2. Wie stellen Sie sich Ihre Kontrolle auf den Verordnungsgeber vor, damit der Sinn des Gesetzes zur Doppik für die Gemeinden umsetzbar wird?
  3. Wie sollen die neuen Landkreise vom Land ausfinanziert werden?
  4. Welche Hebesätze der Kreisumlage halten Sie für angebracht?
  5. Welche Initiativen unternehmen Sie, um die aus DDR-Zeiten stammenden so genannten Altschulden, für die in den Gemeinden errichteten Wohnblöcke zu übernehmen?
  6. Aus welchen Mitteln sollen Ihrer Auffassung nach die zusätzlichen Mittel der Altfehlbetragsumlage der neuen Landkreise durch die Gemeinden aufgebracht werden?

Die Antwort aus den demokratischen Landtagsfraktionen wird erwartet und dient den Gemeinden als Maßstab für die Bewertung der Wahrnehmung der politischen Verantwortung der Landespolitiker.

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Ergebnis Bürgerentscheid in der Gemeinde Dahmen am 12.12.2010

Gemeinde Dahmen
- Der Bürgermeister -

Bürgerentscheid in der Gemeinde Dahmen am 12.12.2010
hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 18 Abs. 3 Satz 3 Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung M-V (KV-DVO)

In der Gemeinde Dahmen ist am Sonntag, den 12.12.2010, ein Bürgerentscheid zu der Frage:
   
„Soll für die Gemeinde Dahmen nach dem Kreisstrukturgesetz der Antrag an das Innenministerium gestellt werden, die Gemeinde Dahmen dem zu bildenden Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zuzuordnen?“ Ja / Nein

durchgeführt worden. Der Abstimmungsausschuss hat als Ergebnis festgestellt:

 1 

Anzahl der Stimmberechtigten
gesamt

    450      

 2

davon 25 vom 100                                 
der Stimmberechtigten

    112,5

 3

Anzahl der ungültigen Stimmen

        0

 4

Anzahl der gültigen Stimmen

    341

 5

Anzahl der  „Ja“ Stimmen

      83

 6

Anzahl der „Nein“ Stimmen

    258

                                   
Damit war der Bürgerentscheid nicht erfolgreich.

Gerald Klick
Bürgermeister

 

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Ergebnis zu der Wahl des Bürgermeisters und der Gemeindevertretung im Wahlgebiet der Gemeinde Dahmen

Das Standesamt des Amtes Mecklenburgische Schweiz

Standesamt 1
Standesamt 1

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Pressemitteilung zum Stand des Pilotvorhabens Regionalmanagement

Dokumente

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Regionalmanagement im Amt Goldberg-Mildenitz, Amt Krakow am See und Amt Mecklenburgische Schweiz

Ergebnisse zu den Wahlen der Bürgermeister und der Gemeindevertretungen in den Wahlgebieten des Amtes Mecklenburgische Schweiz